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Teil 1554 – etwa 1650
In der ältesten heute noch vorhandenen Rechnung des Amtes Gottorf aus dem Jahre 1554 gibt es bei der Aufstellung der Einnahmen aus Stapelholm einen Abschnitt überschrieben mit „De Hure tho Bergen“. Erfasst werden neun Personen, dann 3 weitere Einnahmeposten sowie eine Person aus Pahlhorn und eine Abgabe, die die Dorfschaft Tielen in ihrer Gesamtheit betrifft. Bei dem Ort „Bergen“ handelt es sich um Bargen, die neun Personen sind die abgabepflichtigen Stavener (Festestavener in Bargen und Scheppern). Uns interessieren hier von den drei weiteren Einnahmeposten die beiden letzten – „De Tolle“ mit 30 Schilling und „De Fehrhure“ mit 8 Schilling. Die „De Krochhure“ gibt uns einen Hinweis auf einen Krug, für den damals 8 Schilling Pacht bezahlt werden musste.
Wir können also festhalten: 1554 wurde in Bargen Zoll erhoben und für eine Fähre eine Pacht von 8 Schilling bezahlt. Die Erhebung des Zolls war für einen Betrag von 30 Schilling verpachtet. Damit steht fest, dass die Fähre zu Bargen eine weitaus ältere Geschichte aufweist als üblicherweise angenommen: Regelmäßig wird auf eine Quelle aus dem Jahre 1705 verwiesen und daraus ein Alter von 300 Jahren abgeleitet.
Wir können mit dieser Quelle eine Geschichte der Fähre von 450 Jahren ableiten verbunden mit dem Hinweis, dass eine Fährverbindung zwischen der Geestinsel Erfde und Dithmarschen vermutlich schon vor 1554 bestanden hat. Leider sind die Amtsrechnungen vor 1554 nicht mehr vorhanden.
Hier muss folgen: Handel zwischen Stapelholm und den Dithmarschern auch schon in den Zeiten der Selbständigkeit (also vor 1559); Initiative wohl wesentlich bei den Dörfern auf dieser Geestinsel; verkehrliche Abgeschlossenheit (Erfder Damm zur Winterszeit häufig nicht benutzbar).
Ausschnitt aus der Vahrendorfschen Karte ( Aufnahme 1789-1796) zur verkehrlichen Abgeschiedenheit der Geestinsel Erfde und Bedeutung der Fähren, insbesondere Bargen:
Weitere Hinweise zur Fähre im Zeitraum 1554 – ca. 1650
- In den Amtsrechnungen nach 1554 taucht der Hinweis auf die Fähre und den Zoll regelmäßig auf. So erfahren wir aus der Amtsrechnung 1571, dass der Zoll gepachtet war von Haschen Hans und die Fährpacht ein Wilm bezahlte. Im Brücheregister von 1570 taucht in Bargen ein Wilm Schröder auf – es ist vermutlich der erste Fährmann, dessen Namen wir kennen. Der beim Zolleintrag erscheinende Name ist bekannt. Es handelt sich um den damals amtierenden Kirchspielvogten zu Erfde – Hasche Hansen, Haschen Hans. Hasche Hansen amtierte in etwa von 1570 – 1603 (Tod am 10.12.1603).
Es handelt sich bei dem hier erhobenen Zoll mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht um einen Eiderzoll, sondern höchstens um einen Zoll auf mit der Fähre übergesetzte Waren.Laut Jessen ist der herzogliche Eiderzoll (Schiffahrszoll) 1593 von Tielen nach Süderstapel verlegt worden.
- Zur Lage der Fährstelle:
Moritz erwähnt in seiner „Chronik Erfde“ (S. 19) die Flurnamen Gifshof und Burgwall und behauptet dann, „der Name Gifshof, besser Giffshof hat natürlich nichts mit Gift zu tun, sondern hier stand in alten Zeiten ein Haus, das für Pahlhorn den Zoll, die „Gift oder Gabe“ bei Einfuhr von Vieh einnahm, hier war auch ursprünglich die alte Fähre.
Moritz nennt für seine Behauptung keine Quellen. Ihm standen allerdings noch Dokumente aus der Bauernlade von Bargen zur Verfügung; diese ist heute nicht mehr auffindbar. Vielleicht hat er daraus Schlüsse ziehen können.
Wir versuchen hier, anhand der uns zur Verfügung stehenden Unterlagen diese These zu überprüfen bzw. auch weitere Überlegungen einzuführen.
Wir wissen aus späteren Unterlagen, dass die Strecke zur Fähre vor 1829 von der Ortsmitte in Bargen (Freden) zur Eider führte, auf dem jenseitigen Ufer über den Delver Außendeich, dann über Deich und darauf am Deich entlang zum Delver Damm und von dort nach Delve führte. Dieser Weg war aber nur möglich, seit es die Bedeichung auf Dithmarscher Seite gab.
Vorher muss es einen anderen Weg – möglichst direkt Delve gegenüber – gegeben haben. Auch dies könnte dafür sprechen, dass es eine Fährstelle im Barger Koog gab.
Der Gifthof (ebenso Reithort) wird in den Unterlagen immer als herrschaftliche Dominial-Ländereien (Bolten) bezeichnet. Diese Ländereien wurden an die Eingesessenen zu Bargen (Stavener) verpachtet. Wir kennen in etwa die Größe dieser Ländereien:
Der Gifthof wird mit 4 Saat angegeben, das entspricht in etwa 2/3 Hektar (ca. 7000 qm). Reithort (Rethort) muss zumindest nach der gezahlten Pacht ca. doppelt so groß sein, also ca. 1.5 – 2 Hektar.
Der Gifthof wird als auf Butendieks Geestland gelegen (1705) bezeichnet. In einem Erbpachtvertrag von 1741 heißt es: “ Erbpächter sind schuldig und verbunden die bei dem Lande gehörigen ppler 4 Ruthen (ca. 20m) Zäune und die Hälfte der Gruben (Graben) an den beiden Seiten von der Eider an ……….. auf ihre Lasten zu machen und in Stand zu halten.“
Was noch nicht geklärt werden konnte (und vielleicht auch nicht kann), ist die Frage, warum es im Barger Koog mit seinen ca. 45 Hektar (Bolten: „90 Demat, außer dass hier noch jeder Staven eine Kuppel hat“.) zwei Landstücke gegeben hat, die bis zur Verkoppelung Eigentum des Herzogs waren. Diese beide Landstücke müssen eine besondere Funktion gehabt haben; für die landwirtschaftliche Nutzung z.B. für den Meyerhof Pahlhorn waren sie wegen ihrer Größe nicht interessant. Es spricht einiges dafür, dass ein kleiner Geestrücken (weitgehend überwemmungsfrei) im Barger Koog die Fährstelle und damit die Zollstelle in den Jahren vor 1650 beherbergt hat. Mit dem Deichbau auf Dithmarscher (Delver) Seite (um 1600 Uhr) wurde es dann irgendwann möglich, die Fährstelle auf Bargener Seite direkt unterhalb des Dorfes an die Eider zu verlegen und auf der Delver Seite den Weg entlang des Deiches zu nutzen.
- Fährpächter/Fährmänner
Auf den ersten uns bekannten Fährpächter Wilm Schröder haben wir schon hingewiesen. Ihm folgte vermutlich sein Sohn, den wir 1573 in einem Brücheregister finden.
Ende des 16. /Anfang des 17. Jahrhunderts finden wir als Fährpächter einen Thomsen bzw. Claussen – genannt wird er nach der Berufsbezeichnung Thomas Fehrmann. 1613 hat ein Thomas Fehrmann in dem den Dorfschaften Bargen und Scheppern zugewiesenen Pahlhorner Moor 2 ½ Roden Torf gegraben und muss dafür 30 Schilling bezahlen.
1626 erhält Thomas Fehrmann vom Amtsschreiber Lucht 38 Thaler dafür, dass er Reidt zum Meyerhof Börm gebracht hat. Vermutlich reichten die Fähreinnahmen nicht zum Lebensunterhalt; andere Einnahmequellen, wie Torf- und Reidtverkauf, waren notwendig. Es gibt auch Hinweise, dass die Fährleute als Schiffer im kleinen „Eiderverkehr“ nach Tönning und dann später auch Friedrichstadt tätig waren.
1639 finden wir eine Claus Tomas Fruwe in der Torfliste – vermutlich die Frau des Thomas Fehrmann.